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Servicevertrag

Einbauküchen Servicevertrag 2024

Viele unserer Kunden die vor 10 - 17 Jahren Ihre Küche kauften, brachten uns auf die Idee eines einmaligen Wartungs-Angebots.
Denn wir sind aus unserer Sicht nicht nur für den Küchenverkauf verantwortlich, sondern fühlen uns auch für die Wartung und Betreuung Ihrer Einbauküche zuständig. Deshalb bieten wir einen Service-Vertrag für Ihre Einbauküche an, der folgende 5 Punkte umfasst:

  1. Nachstellservice für alle Türen , Auszüge und Schubkästen
  2. Überprüfung der Scharniere, Schraubverbindungen und Griffelemente auf Funktionstüchtigkeit
  3. Kostenloser Austausch von Quattro Auszugssystemen sowie Scharnieren bei Verschleiß
  4. Reinigung Ihrer Abluft- bzw. Umluft-Dunstabzugshaube mit Austausch bzw. Erneuerung der Filter, bei Bedarf "Materialkostenzuschuss der Geräteindustrie für Filter 50 %"
  5. Lohnkostenzuschuss bei Arbeiten unter 2 Stunden von 100 %, Lohnkostenzuschuss bei Arbeiten über 2 Stunden von 40% bei einem derzeitigen Stundensatz von 73,00 EUR wobei die Anfahrtskosten immer kostenlos bleiben.

Dieser Service wird von den Herstellern, bzw. der Industrie bezuschusst!

Servicevertrag

Interessiert?

Wenn Sie diesen Service-Vertrag gern abschließen möchten, können Sie gleich folgendes Formular nutzen um sich unverbindlich zu informieren. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen!

Vertragskonditionen hier einsehen

Hiermit schließen wir mit der Firma Georgius Küchen Handel Ltd. , Hauptstraße 3a in 06792 Sandersdorf folgenden nachstehenden Servicevertrag für das Jahr 2024 ab.

Die Firma Georgius Küchen Handel Ltd. verpflichtet sich die folgenden 5 Servicepunkte im Jahr 2024 durchzuführen. Die freie Terminvereinbarung bzw. Absprachen über ggf. zusätzliche Leistungen sind generell und ausschließlich nur in Absprache mit dem Küchenstudio möglich.

Der Kunde entrichtet für diesen Servicevertrag einen einmaligen Unkostenbeitrag von 82,00 EUR incl. MwSt. nach sofortiger Rechnungslegung und Rückbestätigung durch Überweisung spätestens bis zum 15.01.2024.

Der Servicevertrag gilt für 1 komplettes Jahr. Beginn des Vertrages ist der 01.01.2024 und endet am 31.12.2024. In dieser Zeit hat der Kunde ein Anspruch auf diesen Service. Vertragseingänge bzw. Zahlungseingänge nach dem 15.01.2024 können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Zuschuss der Zuliefererindustrie wird ausschließlich bis 15.01.2024 berücksichtigt und verfällt ab dem 16.01.2024 komplett für das Kalenderjahr 2024.

Jetzt verbindlich beauftragen:

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